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ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Die folgenden Mitgliedschaftsbedingungen (nachfolgend Mitgliedschaftsbedingungen) gelten für Mitgliedschaften bei JOSHUA HÄUSLER FITNESS,(nachfolgend JHF).

Verträge über die Mitgliedschaft, die in den Fitnessstudios von JHF und über die digitalen Kanäle (Internet/App) von JHF abgeschlossen werden, kommen zwischen einer Privatperson (nachfolgend Mitglied) und JHF zustande. Zusätzlich zu diesen Mitgliedschaftsbedingungen ist das Mitglied auch an die zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden besonderen Bedingungen gebunden, auf die in diesen Mitgliedschaftsbedingungen Bezug genommen wird. Diese besonderen Bedingungen sind ein integraler und untrennbarer Bestandteil der Mitgliedschaftsbedingungen.

2. JHF-MITGLIEDSCHAFT

2.1. BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFNAHME IN DIE MITGLIEDSCHAFT

Bei der Aufnahme in die Mitgliedschaft muss das Mitglied seinen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse, seine Telefonnummer und seine Zahlungsinformationen angeben. Sollten sich Kontakt- oder Bank-/Kartendaten nachträglich ändern, ist JHF unverzüglich zu benachrichtigen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sicherzustellen, dass JHF jederzeit über die korrekten Kontakt- oder Bank-/Kartendaten des Mitglieds verfügt. JHF kommuniziert per E-Mail. JHF lehnt jede Verantwortung ab, wenn die E-Mail-Adresse nicht existiert, falsch ist oder aus irgendeinem Grund die E-Mails nicht beim Mitglied ankommen. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

2.2. DIENSTLEISTUNGEN UND ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und JHF kommt online über eine verschlüsselte Eingabe zustande. Das Mitglied gibt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, wenn die Zahlung im Rahmen des Beitrittsprozesses erfolgreich erfolgt ist. JHF wird die Annahme des Angebots unverzüglich per E-Mail bestätigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung zustande. Die Mitgliedschaft ist persönlich und darf nur vom Mitglied selbst genutzt werden. Die Mitgliedschaft kann ab dem vereinbarten Startdatum genutzt werden, das auf der Bestätigung angegeben ist. Preisnachlässe gelten nur für die Dauer des Aktionszeitraums. Nach Ablauf dieses Zeitraums erhöht sich der Preis für die Mitgliedschaft auf den aktuellen Hauptpreis für den Vertrag und den Fitnessclub; die entsprechenden Hinweise finden sich im Werbetext und -Inhalt und in der E-Mail-Bestätigung. JHF behält sich das Recht vor, jegliche Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung zu beenden.

2.3. ALTERSGRENZEN Falls das Mitglied unter 18 Jahre alt oder rechtlich handlungsunfähig ist, muss es zum Abschluss einer Mitgliedschaft gemeinsam mit seinem gesetzlichen Vertreter eine von JHF bereitgestellte digitale Lösung nutzen. Bei der Registrierung sind beide Parteien verpflichtet einen gültigen Ausweis mit Foto vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Mitgliedschaftsbedingungen durch das Mitglied und haftet für sämtliche Ansprüche, die JHF im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und diesen Mitgliedschaftsbedingungen geltend machen kann. Das Mindestalter für das Training bei JHF beträgt unabhängig von der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters 14 Jahre. JHF behält sich das Recht vor, diese Altersgrenze jederzeit und ohne Vorwarnung zu ändern.

2.4. ÄNDERUNG DER MITGLIEDSCHAFTSART DURCH DAS MITGLIED

Wechselt das Mitglied während der Mindestvertragslaufzeit die Art der Mitgliedschaft, die zu einem Aktionspreis erworben wurde, verfällt der Aktionspreis und das Mitglied muss ab dem Tag des Inkrafttretens des Wechsels den vollen Preis für die geänderte Mitgliedschaft bezahlen.

3. NUTZUNG DER MITGLIEDSCHAFT/DES ZENTRUMS

3.1. JHF-APP UND WEBSITE

JHF kann dem Mitglied den Zugang zur Verwaltung seiner Mitgliedschaft und seines Trainings über eine App oder eine Website ermöglichen. Die Nutzung bestimmter Funktionen durch das Mitglied erfordert, dass sich das Mitglied anmeldet und die von JHF erhaltenen persönlichen Anmeldeinformationen verwendet. JHF haftet nicht für Nichtverfügbarkeit, Crashes und Defekte oder technische Probleme im Zusammenhang mit der App oder der Website von JHF, auch nicht im Zusammenhang mit der Registrierung, Stornierung und anderen Vorgängen.

3.2. ANMELDUNG ZU UND ABMELDUNG VON AKTIVITÄTEN BEI JHF

Bestimmte Arten von Mitgliedschaften ermöglichen es dem Mitglied, sich für verschiedene Aktivitäten anzumelden, z. B. für Sportkurse. Die Anmeldung und Abmeldung für Aktivitäten müssen über die App oder die Website von JHF erfolgen.

3.3. WERTSACHEN UND SACHSCHÄDEN

JHF übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderen Gegenständen. JHF empfiehlt, besonders wertvolle Gegenstände (z. B. Bargeld, Uhren, Schmuck, Geldbörsen, Taschen usw.) weder in das Fitnessstudio mitzubringen noch in den Umkleidespinden aufzubewahren. Andere von den Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände sollten während des Trainings in einem sicher verschlossenen Umkleidespind aufbewahrt werden. JHF haftet nicht für den Verlust von Eigentum, Diebstahl oder Schäden, die in den Fitnessstudios auftreten.

3.4. GESUNDHEIT UND PERSONENSCHÄDEN

Alle Übungen werden auf eigene Gefahr durchgeführt. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, in einem Gesundheitszustand zu sein, der die Teilnahme an den Aktivitäten bei JHF erlaubt, ebenso wie das Mitglied dafür verantwortlich ist, die notwendigen Einführungen/Anweisungen erhalten zu haben, um die Aktivitäten korrekt und sicher durchzuführen. JHF haftet nicht für Verletzungen, die durch Nichtbeachtung der oben genannten Punkte, Unfälle oder Handlungen oder Unterlassungen anderer Besucher verursacht werden. JHF ist nicht dafür verantwortlich, die körperliche Verfassung der Mitglieder für das Training im Fitnessstudio zu beurteilen. Wenn eine Beurteilung im Fitnessstudio vorgenommen wird, dient dies nicht zu diagnostischen Zwecken.

4. ZAHLUNG

Bei allen neuen Mitgliedschaften sind die vertraglich vereinbarten Beträge sofort fällig und müssen online mit einer unserer Zahlungsarten (Kreditkarte, Debitkarte, Wallet-Zahlung, etc.) bezahlt werden. Fällige Zahlungen für Monatsbeiträge werden automatisch mit der im Online-Portal registrierten Zahlungsart am Verlängerungsdatum der Mitgliedschaft abgebucht, wenn die Kündigung nicht vom Mitglied veranlasst wurde (vgl. Abschnitt 6). Das Mitglied muss für eine Monatsmitgliedschaft eine monatliche Gebühr sowie eine Beitrittsgebühr und alle anderen Gebühren und Servicegebühren gemäss den jeweils gültigen Preisen von JHF bezahlen. Eine Monatsmitgliedschaft setzt voraus, dass sich das Mitglied für automatische Zahlungen über einen von JHF bestimmten Zahlungsdienstleister entscheidet. Um die mit Ihrer Mitgliedschaft verbundene Zahlungsvereinbarung zu kündigen, muss das Mitglied die Schritte zur Kündigung in Abschnitt 6 befolgen.

4.1. ZAHLUNGSDIENST FÜR VOLLSTÄNDIG BEZAHLTE VERLÄNGERUNGEN

Bei vorausbezahlten Mitgliedschaften zahlt das Mitglied bei Beginn der Mitgliedschaft im Voraus für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft. Wenn die Mitgliedschaft nicht gemäss Abschnitt 6 gekündigt wird, werden die Rechnungen für die automatische Verlängerung per E-Mail verschickt und sind im Online-Portal verfügbar. Die Mitglieder müssen per Banküberweisung unter Verwendung des QR-Codes auf der Rechnung den Rechnungsbetrag 5 bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung zahlen. Zahlt ein Mitglied nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung, wird ihm der Zugang zur Coachingapp ab dem ersten Tag des Verzugs verwehrt, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind. Für die erste (5.- CHF / 10 Tage nach Fälligkeit) und zweite (20.- CHF / 20 Tage nach Fälligkeit) Mahnung wird dem Mitglied eine Mahngebühr in Rechnung gestellt, die zu den offenen Forderungen addiert wird, wenn die Zahlung nicht bis zu den in Rechnung festgesetzten Zahlungsfrist erfolgt ist. Werden die ausstehenden Beträge (inkl. Mahngebühren) nicht bis zur letzten Zahlungsfrist (27 Tage nach Fälligkeit der Rechnung) beglichen, übergibt JHF den Fall an ein Inkassounternehmen, woraufhin das Mitglied die offene Forderung direkt mit dem Inkassounternehmen begleichen muss. Das Inkassounternehmen erhebt zusätzliche Gebühren gemäss der aktuellen Gebührentabelle des Inkassounternehmens, die der Gebührenordnung des Inkassounternehmens entnommen werden können. Diese Gebühren sind endgültig.

5. ÄNDERUNGEN

5.1. ÄNDERUNGEN DER MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

JHF kann laufend Änderungen an diesen Mitgliedschaftsbedingungen vornehmen. Die Änderungen werden rechtzeitig über die digitalen Kanäle von PureGym bekannt gegeben. Bei wesentlichen Änderungen, die sich auf das Mitglied auswirken, wird JHF das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich per E-Mail informieren. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft gemäss Klausel 6.1 zu kündigen.

5.2. ÄNDERUNGEN DER MITGLIEDSCHAFTSARTEN, DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE

JHF kann Änderungen an den angebotenen Mitgliedschaftsarten, Dienstleistungen und Produkten vornehmen. JHF wird das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich per E-Mail informieren. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft gemäss Ziffer 6.1 zu kündigen. 5.3 ÄNDERUNGEN DER GEBÜHREN UND PREISE

Die Mitgliedsbeiträge können jederzeit erhöht werden. Für Vertragsverlängerungen gelten die neuen Preise, sofern die Erhöhung dem Mitglied mindestens 30 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist (siehe Ziff. 6.1 und 6.2) mitgeteilt wurde und das Mitglied den Vertrag nicht fristgerecht kündigt. JHF kann laufend neue Gebühren einführen oder Gebühren ändern, die den Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen. Solche Gebühren können beispielsweise aufgrund erhöhter Kosten für die Bearbeitung von Kundenanfragen, verlorenen Mitgliedskarten oder anderen Ausrüstungsgegenständen oder die Abwicklung von Kundenzahlungen, auch infolge von Änderungen der Geschäftsabläufe von JHF, eingeführt oder angepasst werden. Die Änderungen werden rechtzeitig in der jeweils gültigen Preisliste von JHF und in den digitalen Kanälen von JHF veröffentlicht. Wenn JHF neue Gebühren einführt, wird JHF das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Gebühr schriftlich per E-Mail informieren.

6. KÜNDIGUNG, ANNULLIERUNG USW.

6.1. KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED

Alle Verträge verlängern sich automatisch mit den gleichen Zusatzleistungen ("Bolt-on") für die gleiche Dauer zu den aktuell gültigen Preisen und den aktuell gültigen Mitgliedschaftsbedingungen, sofern der Vertrag nicht mindestens 10 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft ausschliesslich über den Online JHF Mitgliederbereich gekündigt wird. Eine Kündigung kann nur über den Online-JHF-Mitgliederbereich vorgenommen werden. Das Mitglied erhält von JHF eine Bestätigung der Kündigung. Im Falle von Zweifeln über die Beendigung der Mitgliedschaft obliegt es dem Mitglied, die Beendigung der Mitgliedschaft über den erforderlichen Kommunikationskanal (E-Mail) nachzuweisen.

6.2. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT MIT MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT ODER VOLLZAHLUNG

Hat das Mitglied eine Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen, so kann die Mitgliedschaft zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem die Mindestvertragsdauer abläuft. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft gemäss Ziffer 6.1 gekündigt werden.  Kündigungsanträge können über das Kontaktformular hier oder per E-Mail an info@joshuahaeusler.fitness an den Mitgliederdienst gestellt werden.

6.3. BEENDIGUNG DURCH PUREGYM

JHF kann die Mitgliedschaft des Mitglieds jederzeit mit einer Frist von 10 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft kündigen. Zudem hat JHF hat das Recht, die Mitgliedschaft des Mitglieds zu kündigen, wenn das Mitglied seine Verpflichtungen gegenüber JHF erheblich verletzt. Verspätete oder nicht erfolgte Zahlung eines fälligen Betrages, Missbrauch der Zugangsdaten oder wesentliche Verstösse gegen die Hausordnung in Partnerstudios stellen immer einen wesentlichen Verstoss dar. JHF kann gegen das Mitglied auch die in der Hausordnung vorgesehenen Sanktionen verhängen, einschliesslich Ausschluss, Anzeige bei der Polizei usw.

7. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Wenn eine JHF-Mitgliedschaft registriert wird und wenn das Mitglied andere Dienste von JHF nutzt oder zusätzliche Einkäufe tätigt, erhebt JHF verschiedene personenbezogene Daten über das Mitglied in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie, die Sie hier finden können.

8. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Das Mitglied nutzt die Einrichtungen und Dienste auf eigenes Risiko und eigene Gefahr und haftet in vollem Umfang für die von ihm verursachten Schäden an allen Einrichtungen der JHF Partner-Fitnessclubs. JHF schliesst jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere schliesst JHF auch jede (deliktische und vertragliche) Haftung für Vermögensschäden, Sachschäden und jede vertragliche Haftung für Handlungen und/oder Unterlassungen von Hilfspersonen aus.  Es obliegt dem Mitglied, eine Versicherung abzuschliessen. JHF haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ebenso wenig wie für indirekte Schäden. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung, wenn die Möglichkeit des Mitglieds, den JHF Partner-Fitnessclub und die Einrichtungen zu nutzen, durch Renovierungs- oder Wartungsarbeiten, Schäden, Reparaturen, Reinigungs-, Gesundheits- oder Hygienemassnahmen oder andere veranlasste betriebliche Massnahmen eingeschränkt wird. Kann JHF seine Verpflichtungen gegenüber dem Mitglied aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle von JHF entziehen und deren Folgen JHF nicht vorhersehen oder überwinden konnte (höhere Gewalt), nicht erfüllen, so ruhen die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt besteht. Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft während dieses Zeitraums nicht kündigen, aber das Mitglied kann seine Mitgliedschaft auf die übliche Weise beenden. Wenn das Mitglied eine vorausbezahlte Mitgliedschaft hat und PureGym aufgrund höherer Gewalt für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Mitglied nachzukommen, kann das Mitglied nicht verlangen, dass die vorausbezahlte Mitgliedschaft für diesen Zeitraum ganz oder teilweise zurückerstattet oder sofort entschädigt wird. Bleibt die Mitgliedschaft über den Zeitraum der höheren Gewalt hinaus bestehen, zieht JHF den Wert der vorausbezahlten Mitgliedschaft für diesen Zeitraum von der nachfolgenden Rechnungsstellung an das Mitglied ab.

9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Für Klagen eines Mitglieds gegen JHF ist das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds oder am Sitz von JHF zuständig. Für Klagen von JHF ist das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds zuständig. Der Mitgliedschaftsvertrag und die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Jegliche Haftung für die Angebote und Leistungen von Drittanbietern wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen von Drittanbietern sowie für die Erbringung und den Inhalt der von diesen angebotenen Dienstleistung übernommen. Die Nutzung des Dienstes des Drittanbieters erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Mitglieds. Daraus entstehende Ansprüche hat das Mitglied ausschliesslich gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung der Mitgliedschaftsbedingungen ist die deutsche Fassung massgebend.

10. KONTAKTINFORMATIONEN

Bei Fragen zu diesen Mitgliedschaftsbedingungen kann sich das Mitglied gerne über unser Kontaktformular hier an JHF wenden. Wenn das Mitglied Bedenken bezüglich seiner erworbenen Mitgliedschaft äussern möchte, muss es den JHF Mitgliederservice über unsere Website hier kontaktieren.

11. VERSIONEN

Dies ist die Version 1.0 - 2025 der JHF-Mitgliedschaftsbedingungen, die für alle Mitgliedschaften gelten.

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